1. Rechtslage in Deutschland
Für Cookies und vergleichbare Technologien gilt in Deutschland insbesondere § 25 TDDDG. Danach ist eine vorherige Einwilligung erforderlich, wenn Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers gespeichert oder ausgelesen werden und dies nicht unbedingt technisch notwendig ist.
Zusätzlich sind für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorgaben der DSGVO zu beachten. In der Praxis bedeutet das: Für Analyse-, Tracking-, Marketing- und viele Drittanbieter-Technologien ist regelmäßig ein echtes Opt-in erforderlich.